Aufgeben kommt für ihn dennoch nicht infrage. Wenn eines Tages in jeder größeren Stadt des Labyrinths ein kleiner Anstecker mit einem Frosch und einem Herz getragen wird, soll jeder wissen, wer den Grundstein dafür gelegt hat.
![]() | Bleib geschmeidig. |
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Jede Mitgliedschaft beinhaltet alle vorherigen Mitgliedschaftslevel.
Jahresbeitrag: 50 gp
Leistungen:
Jahresbeitrag: 150 gp
Zusätzlich:
Jahresbeitrag: 300 gp
Zusätzlich:
Jahresbeitrag: 1.000 gp
*Nach 100 Jahren oder unbergsamer Überreste ist eine Zuzahlung von 25.000gp Materialkosten nötig. diese werden nicht von der Materialschutzversicherung übernommen.
25 gp/Jahr
Frosch mit Herz übernimmt 25 % der erforderlichen Materialkomponenten für alle versicherten Leistungen.
75 gp/Jahr
Übernimmt 50 % der Materialkosten.
150 gp/Jahr
Übernimmt 75 % der Materialkosten.
300 gp/Jahr
Übernimmt 100 % der Materialkosten.
Die Mitgliedschaft gilt innerhalb aller von Frosch mit Herz versorgten Gebiete sowie bei anerkannten Vertragspartnern. Leistungen außerhalb des Versorgungsnetzes können zusätzliche Gebühren verursachen oder erst nach Herstellung einer geeigneten Verbindung erbracht werden.
Leistungsberechtigt ist ausschließlich der namentlich im Vertrag genannte Versicherte.
Die Übertragung einer Mitgliedschaft auf Dritte ist ausgeschlossen.
Materialkomponenten, insbesondere Diamanten, Edelsteine, seltene Kräuter oder vergleichbare Verbrauchsgüter, sind nicht Bestandteil der Mitgliedschaft und vom Versicherten zu entrichten, sofern der jeweilige Tarif nichts anderes vorsieht.
Soweit im Tarif enthalten, organisiert Frosch mit Herz die Bergung sterblicher Überreste.
Ein Anspruch besteht nur, sofern:
Ein Leistungsanspruch besteht insbesondere nicht bei:
Frosch mit Herz haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle infolge von Krieg, göttlichen Interventionen, Planaranomalien, Zeitverzerrungen, Weltenkollisionen oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereiches.
Mehrfaches Ableben führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Frosch mit Herz behält sich jedoch vor, das individuelle Risikoprofil neu zu bewerten und zukünftige Mitgliedsbeiträge entsprechend anzupassen.
Ein Anspruch auf Wiederbelebung entfällt, sofern der Versicherte absichtlich verstorben ist, um vertragliche Vorteile zu erlangen.
Die Beweislast liegt bei Frosch mit Herz.
Die Mitgliedschaft endet durch:
Über Leistungen außerhalb des vereinbarten Vertragsumfangs entscheidet ausschließlich Frosch mit Herz.
Ein Anspruch auf zukünftige Kulanzleistungen entsteht hierdurch nicht.
Frosch mit Herz behält sich das Recht vor, Mitgliedschaften mit angemessener Frist zu kündigen oder deren Verlängerung abzulehnen.
Eine außerordentliche Kündigung kann insbesondere erfolgen bei:
Bereits entstandene Leistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.